Versetzungsbestimmungen
Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt die neue Sekundarstufe I-Verordnung (Sek I-V) in der ab 01.08.2026 geltenden Fassung. Die Versetzungsregeln sind dadurch strenger geworden. Für die jetzigen Jahrgangsstufen 9 und 10 gelten übergangsweise noch die bisherigen Regeln (siehe unten).
Neue Regelung (Sek I-V, ab 01.08.2026)

Umrechnung der Kursnoten (E-Kurs / G-Kurs): Für die Versetzung werden Leistungen im E-Kurs (Erweiterungskurs) auf das Niveau des G-Kurses (Grundkurs) umgerechnet – eine E-Kurs-Note zählt eine Notenstufe besser als dieselbe Note im G-Kurs.
Übergangsregelung – gilt nur noch für die jetzigen Jahrgangsstufen 9 und 10 (SJ 2026/27)
Versetzung in die Klasse 8 bzw. 9
Versetzt wird, wer
in jedem Fach mindestens die Note 4 oder
höchstens 3x Note 5 erreicht hat.
In Mathematik und Deutsch darf nicht gleichzeitig die Note 5 erteilt sein.
B-Kurs-Noten werden in A-Kurs-Noten umgerechnet, in dem sie um eine Notenstufe aufgewertet werden.
Versetzung in die Klasse 10
Versetzt wird, wer
höchstens 1x Note 5 erreicht hat oder
2x Note 5 hat (allerdings nicht gleichzeitig in Mathematik und Deutsch) und diese jeweils durch ein anderes Fach mit mindestens Note 3 ausgleichen kann.
Dabei kann eine 5 in Fächergruppe I nur durch ein Fach der Fächergruppe I ausgeglichen werden. Eine 5 in Fächergruppe II kann durch ein Fach der Fächergruppe I oder II ausgeglichen werden.
B-Kurs-Noten werden in A-Kurs-Noten umgerechnet, in dem sie um eine Notenstufe aufgewertet werden.
Fächergruppe I: Deu, Ma, En, Wahlpflicht I (BfU)
Fächergruppe II: alle anderen Fächer
Rechtsgrundlage & Download
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Quelle: Verordnung über die Bildungsgänge in der Sekundarstufe I (Sek I-V), §§ 51, 53 und 56 – in der ab 01.08.2026 geltenden Fassung. Zur Verordnung (bravors.brandenburg.de)