Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt die neue Sekundarstufe I-Verordnung (Sek I-V) in der ab 01.08.2026 geltenden Fassung. Die Anforderungen für die Schulabschlüsse sind dadurch strenger geworden. Für die jetzigen Jahrgangsstufen 9 und 10 gelten übergangsweise noch die bisherigen Regeln (siehe unten).

Neue Regelung (Sek I-V, ab 01.08.2026)

Schaubild: Schulabschlüsse nach der Sekundarstufe I-Verordnung (ab 01.08.2026)

Was ist neu – und strenger? (Kurzinfo für Eltern)

  • Kein Notenausgleich mehr: Eine „5" lässt sich nicht mehr durch gute Noten in anderen Fächern ausgleichen.

  • EBR, FOR und FOR-Q verlangen in der gesamten Fächergruppe I mindestens „ausreichend" – schon eine einzelne „5" dort verhindert den Abschluss.

  • Für die FOR muss zusätzlich Deutsch oder Mathematik auf E-Kurs-Niveau (Erweiterungskurs) belegt werden.

  • Wird ein Abschluss knapp verfehlt: Korrektur nur über eine freiwillige Zusatzprüfung in den Prüfungen der Klasse 10 (keine Nachprüfung wie am Gymnasium/an der Gesamtschule).

Fächergruppen: Fächergruppe I = Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache (meist Englisch), ein naturwissenschaftliches Fach und das Wahlpflichtfach. Fächergruppe II = alle übrigen Fächer (z. B. Sport, Musik, Kunst, Geschichte, LER …).

 

 

 

 

 

Übergangsregelung – gilt nur noch für die jetzigen Jahrgangsstufen 9 und 10 (SJ 2026/27)

 

Erweiterte Berufsbildungsreife (erweiterter Hauptschulabschluss)

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

1. in allen Fächern mindestens Note 4

2. höchstens zweimal Note 5, dann aber notwendig:

 

Ausgleich:

  • jede Note 5 durch je eine Note 3 in je einem anderen Fach der gleichen Fächergruppe

  • dabei muss in einem der Fächer Deutsch oder Mathe mindestens die Note 4 erreicht werden

  • Leistungen, die im B-Kurs erreicht wurden, werden entsprechend § 55 Absatz 5 der SekI-V, in A-Kurs-Leistungen umgerechnet

     

Fachoberschulreife (Realschulabschluss)

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

1. mindestens zwei B-Kurse mit Note 4

2. in den A-Kursen mindestens Note 3

3. in zwei weiteren Fächern mindestens Note 3

4. in anderen Fächern Ø 4,0 / keine 6, max. 2 x 5

 

Ausgleich (nur wenn einer der folgenden Fälle eintritt):

Note 5 im B-Kurs
  • mindestens Note 2 im A-Kurs oder mindestens Note 3 im B-Kurs oder in dem Fach des Wahlpflichtunterrichts der Fächergruppe 1

Note 4 im A-Kurs
  • mindestens Note 2 im A-Kurs oder mindestens Note 3 im B-Kurs oder in dem Fach des Wahlpflichtunterrichts der Fächergruppe 1

 

 

Fachoberschulreife mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe („FORQ“)

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

1. mindestens drei B-Kurse mit Note 3

2. im A-Kurs mindestens Note 2

3. in zwei weiteren Fächern mindestens Note 2

4. in anderen Fächern Ø 3,0 / keine 6, max. 1 x 5

 

Ausgleich (nur wenn einer der beiden Fälle eintritt)

Note 4 im B-Kurs
  • mindestens Note 1 im A-Kurs oder mindestens Note 2 im B-Kurs oder in dem Fach des Wahlpflichtunterrichts der Fächergruppe 1

Note 3 im A-Kurs
  • mindestens Note 1 im A-Kurs oder mindestens Note 2 im B-Kurs oder in dem Fach des Wahlpflichtunterrichts der Fächergruppe 1

 

Rechtsgrundlage & Download

Kurzübersicht „Abschlüsse" als PDF herunterladen

Quelle: Verordnung über die Bildungsgänge in der Sekundarstufe I (Sek I-V), § 57 – in der ab 01.08.2026 geltenden Fassung. Zur Verordnung (bravors.brandenburg.de)