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Versetzungsbestimmungen

Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt die neue Sekundarstufe I-Verordnung (Sek I-V) in der ab 01.08.2026 geltenden Fassung. Die Versetzungsregeln sind dadurch strenger geworden. Für die jetzigen Jahrgangsstufen 9 und 10 gelten übergangsweise noch die bisherigen Regeln (siehe unten).

Neue Regelung (Sek I-V, ab 01.08.2026)

Schaubild: Versetzung nach der Sekundarstufe I-Verordnung (ab 01.08.2026)

Umrechnung der Kursnoten (E-Kurs / G-Kurs): Für die Versetzung werden Leistungen im E-Kurs (Erweiterungskurs) auf das Niveau des G-Kurses (Grundkurs) umgerechnet – eine E-Kurs-Note zählt eine Notenstufe besser als dieselbe Note im G-Kurs.

 

Übergangsregelung – gilt nur noch für die jetzigen Jahrgangsstufen 9 und 10 (SJ 2026/27)

 

Versetzung in die Klasse 8 bzw. 9

Versetzt wird, wer

  • in jedem Fach mindestens die Note 4 oder

  • höchstens 3x Note 5 erreicht hat.

  • In Mathematik und Deutsch darf nicht gleichzeitig die Note 5 erteilt sein.

 

B-Kurs-Noten werden in A-Kurs-Noten umgerechnet, in dem sie um eine Notenstufe aufgewertet werden.

 

Versetzung in die Klasse 10

Versetzt wird, wer

  • höchstens 1x Note 5 erreicht hat oder

  • 2x Note 5 hat (allerdings nicht gleichzeitig in Mathematik und Deutsch) und diese jeweils durch ein anderes Fach mit mindestens Note 3 ausgleichen kann.

Dabei kann eine 5 in Fächergruppe I nur durch ein Fach der Fächergruppe I ausgeglichen werden. Eine 5 in Fächergruppe II kann durch ein Fach der Fächergruppe I oder II ausgeglichen werden.

 

B-Kurs-Noten werden in A-Kurs-Noten umgerechnet, in dem sie um eine Notenstufe aufgewertet werden.

 

Fächergruppe I: Deu, Ma, En, Wahlpflicht I (BfU)

Fächergruppe II: alle anderen Fächer

 

 

 

 

Rechtsgrundlage & Download

Kurzübersicht „Versetzung" als PDF herunterladen

Quelle: Verordnung über die Bildungsgänge in der Sekundarstufe I (Sek I-V), §§ 51, 53 und 56 – in der ab 01.08.2026 geltenden Fassung. Zur Verordnung (bravors.brandenburg.de)